Beitragsordnung

Beitragsordnung des Stadtteiltreffs Wanne e.V. Tübingen

§ 1

Die Mitgliedsbeiträge sind Jahresbeiträge. Sie werden mit einer auszustellenden Bankeinzugsermächtigung eingezogen.

§ 2

Auf begründeten Antrag eines Mitgliedes kann der Vorstand den Beitrag herabsetzen oder erlassen.

§ 3

Der Mitgliedsbeitrag für ordentliche Mitglieder beträgt derzeit € 20,00 jährlich.

§ 4

Jugendliche unter 18 Jahren können beitragsfrei außerordentliche Mitglieder sein.

§ 5

Gemäß der Satzung des Stadteiltreff Wanne e.V. (§ 6, Mitgliedsbeiträge) wird die jeweils gültige Beitragsordnung von der Mitgliederversammlung beschlossen. Der aktuelle Mitgliedsbeitrag wurde auf der Gründungsversammlung am 8. November 2017 einstimmig beschlossen.