Gebührenordnung zur Überlassung der Stadtteiltreff-Räume

§ 1 Nutzung durch Mitglieder des Stadtteiltreff Wanne e.V.

Für die ersten drei Stunden: € 40,-
Für jede weitere Stunde:      €   8,-

§ 2 Nutzung durch externe Gruppen

Für die ersten drei Stunden: € 60,-

Für jede weitere Stunde:      € 10,-

§ 3: Regelmäßige Nutzung

Bei regelmäßiger Nutzung werden die Nutzungsgebühren durch den Vorstand festgesetzt.

Eine regelmäßige Nutzung setzt mindestens sechs Termine voraus.

§ 4 Erläuterung

Der Betrag für die ersten drei Stunden enthält die Kosten für die Reinigung. Bei starker Verschmutzung sind Mehrkosten je nach Kostenaufwand für die Reinigung zu entrichten!

Der Stundentarif enthält Kosten für Miete, Strom, Heizung, Wasser, Nutzung von Küche, Toilette und Infrastruktur des Raumes.

§ 5 Nutzungsbedingungen (Vertrag)

Anfragen und Anmeldung für Veranstaltungen nur über den Vorstand des Vereins. Die vertraglichen Einzelheiten der Nutzung sind Teil des Nutzungsvertrages, der vor Inanspruchnahme der Räume zu unterzeichnen ist.

Übergabe und Abnahme der Räumlichkeiten erfolgt durch ein Vorstandsmitglied. Es ist ein Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll auszufüllen und zu unterzeichnen (siehe Formular).

Die Bedienung der Elektrogeräte und der Medientechnik erfolgt nur nach Einweisung. Die Wiederherstellung der Ordnung nach der Veranstaltung (Platzierung von Tisch und Stühlen, Geschirr, Gläser etc.) erfolgt durch den Nutzer.

Gebührenzahlung auf das Konto des Stadtteiltreffs innerhalb von 8 Tagen.

IBAN:DE50 6415 0020 0004 1538 50 II BIC: SOLADES1TUB bei KSK Tübingen

Eine eventuelle Schadensregulierung (muss im Abnahmeprotokoll festgehalten sein) hat innerhalb von 8 Tagen zu erfolgen.

§ 6 Schlüsselpfand

Es wird ein Schlüsselpfand in Höhe von € 60,- erhoben, das bei Schlüsselübergabe zu entrichten ist und nach Schlüsselrückgabe und Kostenbegleichung erstattet wird.

§ 8 Inkrafttreten

Diese Gebührenordnung ist ab dem 01.03.2019 gültig.

28.02.2019

gez. Ingeborg Höhne-Mack (Vorsitzende)
gez. Angelika Bräuer (stellvertretende Vorsitzende)